
Verhaltenskodex
Präambel
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Die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen nach den Grundsätzen Maria Montessoris bringt im Rahmen der individuellen Förderung der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen persönliche Nähe mit sich und eine Gemeinschaft, in der Lebensfreude sowie freudvolles, ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden. Durch altersgemäße Erziehung werden die SchülerInnen dabei unterstützt, Identität, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln.
Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht an erster Stelle. Es ist deshalb an der Montessori- Schule ein verantwortungsbewusster Umgang mit Nähe und Distanz notwendig. Eine klare Positionierung zum Kinder- und Jugendschutz, ein Klima von konstruktiver Auseinandersetzung, Transparenz und Sensibilisierung ist ein Gewinn für die Qualität unserer Arbeit und erlaubt sowohl Kindern und Jugendlichen als auch MitarbeiterInnen, sich bei uns wohl und sicher zu fühlen.
Wir, alle Mitglieder der Schulgemeinschaft (hauptamtlich Beschäftigte, Honorarkräfte, Eltern und Ehrenamtliche, SchülerInnen) als Teil der Montessori -Schule verpflichten uns deshalb zu folgendem Verhaltenskodex:
Wir schützen alle uns anvertrauten SchülerInnen vor körperlichem, seelischem oder psychischem Schaden, vor sexuellen Übergriffen und Gewalt.
Wir dulden kein sexistisches, rassistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten.
Wir verpflichten uns, alle Menschen unabhängig ihres Alters, ihrer geschlechtlichen Identitäten sowie sexuellen Orientierung, ihrer Herkunft und Religion wertzuschätzen, sie zu begleiten und zu beraten, die von ihnen gesetzten Grenzen zu achten und zu respektieren.
Alle Erwachsenen haben die Verantwortung, ihre Vorbildfunktion aktiv zu leben. Auch ältere SchülerInnen sollten sich ihrer Vorbildfunktion gegenüber Jüngeren bewusst sein.
Die Eltern als Teil der Schulgemeinschaft nehmen ihre Verantwortung wahr, die Grundlagen für soziales Miteinander bereits in der Familie zu legen.
Die folgenden verbindlichen Verhaltensregeln dienen sowohl dem Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung aller Art als auch dem Schutz von MitarbeiterInnen (Angestellte wie Ehrenamtliche) vor einem falschen Verdacht. Dieser Verhaltenskodex ist die zentrale Grundlage unseres Wirkens und bezieht sich vor allem auf folgende Bereiche:
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1. Gestaltung von Nähe und Distanz
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a) Angemessenheit von Körperkontakten
b) Sprache und Wortwahl
c) Achtung von Grenzen im pädagogischen Alltag
2. Zulässigkeit von Geschenken
3. Beachtung der Intimsphäre
4. Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
5. Pädagogisch notwendige Interventionen
6. Vorgehensweise bei Verletzung des Verhaltenskodexes
1. Gestaltung von Nähe und Distanz
a) Angemessenheit von Körperkontakt
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Körperliche Berührungen sind in der Arbeit mit Menschen nicht auszuschließen. Allerdings haben sie altersgerecht und dem jeweiligen Kontext angemessen zu sein. Sie haben die freie und erklärte Zustimmung durch die jeweilige Schutzperson vorauszusetzen, d.h. der Wille des Kindes oder Jugendlichen ist ausnahmslos zu respektieren. Falls Kinder und Jugendliche selbst Schwierigkeiten haben, ihre Grenzen zu spüren, ist es Aufgabe der Erwachsenen sensibel Grenzen aufzuzeigen und einzuhalten. Stete Achtsamkeit und Zurückhaltung sind geboten. Ablehnung muss ausnahmslos respektiert werden.
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Folgende Regeln gelten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen:
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Unerwünschte Berührungen, körperliche Annäherung sind nicht erlaubt.
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Körperkontakt ist sensibel und nur zur Dauer und zum Zweck einer Versorgung wie z.B. Pflege, Erste Hilfe, Trost oder einer Unterstützung (z.B. im Sportunterricht) erlaubt.
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Minderjährigen, die Trost suchen, sollte von professioneller erwachsener Seite zuerst mit Worten geholfen werden.
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Die Begleitung kleiner Kinder zur Toilette ist im Sinne einer pflegerischen Vereinbarung mit den Eltern abzuklären, wenn diese bei der Maßnahme nicht dabei sein können. Es ist auf eine gleichgeschlechtliche Begleitung zu achten.
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Sollte Körperkontakt (z.B. Hilfestellung im Sportunterricht oder Interventionen zur Deeskalation) notwendig sein, muss dieser den Kindern im Vorwege bzw. im Nachhinein erläutert werden.
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Mutproben und Rituale, die Kindern und Jugendlichen Angst machen oder sie bloßstellen, sind grundsätzlich untersagt. Es ist darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche nicht in Angst und Schrecken versetzt werden. STOP heißt STOP! Und NEIN heißt NEIN!
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Bei Tobe- und Fangspielen wird darauf geachtet, dass die persönlichen Grenzen von Kindern und Jugendlichen nicht verletzt werden.
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b) Sprache und Wortwahl
Durch Sprache und Wortwahl können Menschen zutiefst verletzt und gedemütigt werden. Die persönliche Interaktion und Kommunikation sollte durch Wertschätzung und einen auf die Bedürfnisse und das Alter des anvertrauten Kindes oder Jugendlichen angepassten Umgang geprägt sein.
Folgende Regeln gelten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen:
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Alle haben das Recht, respektvoll und freundlich behandelt zu werden.
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Niemand wird gedemütigt, beschimpft oder bloßgestellt. Bei sprachlichen Grenzverletzungen (auch in der Lautstärke) ist einzuschreiten und Position zu beziehen. Es werden keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen geduldet, auch nicht unter den Kindern und Jugendlichen.
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Ironie und Sarkasmus werden von Kindern und oft auch noch von Jugendlichen nicht erkannt. Deshalb sind sie keine geeigneten pädagogischen Mittel.
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Kinder und Jugendliche werden weder auf ihre Körperlichkeit, ihre Nationalität oder ihr Geschlecht reduziert.
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Alle werden mit ihrem Vornamen angesprochen. Das Nutzen von Kose- und Spitznamen in anderen Zusammenhängen kann für Kinder die Emanzipation von gelernten Rollenbildern aus dem Elternhaus erschweren. Es ist schwer zu bestimmen, wann „aus dem kleinen Hänschen ein reifer Hans“ geworden ist bzw. wann er es werden sollte. Deshalb sollen Kose- und Spitznamen im pädagogischen Kontexten nicht unreflektiert genutzt werden. Gleichzeitig beachten wir das Selbstbestimmungsrecht unserer SchülerInnen und nehmen sie ernst, wie sie angesprochen werden wollen.
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Verbale und nonverbale Interaktion sollen der jeweiligen Rolle und dem Auftrag entsprechen. Es ist zu beachten, dass auch Komplimente grenzverletzend sein können.
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Erwachsene führen mit Kindern und Jugendlichen keine Gespräche über ihr eigenes Intimleben oder ihre eigenen persönlichen Belastungen. Davon abzugrenzen sind Erzählungen im Morgenkreis der Klassengemeinschaft oder im fachlichen Kontext, z.B. während einer Darbietung eines Materials.
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In keiner Form von Interaktion und Kommunikation wird sexualisierte Sprache verwendet.
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c) Achtung von Grenzen im pädagogischen Alltag
In der pädagogischen, erzieherischen und schulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geht es darum, ein adäquates Verhältnis von Nähe und Distanz zu schaffen. Die Beziehungsgestaltung muss dem jeweiligen Auftrag entsprechen und stimmig sein.
Dies schließt Freundschaften oder Exklusivkontakte zu einzelnen Kindern und Jugendlichen aus, insbesondere dann, wenn dadurch emotionale Abhängigkeiten entstehen oder entstehen könnten.
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Folgende Regeln gelten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen:
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Einzelgespräche, Übungseinheiten, Einzelunterricht usw. finden nur in den dafür geeigneten Orten statt und sind innerhalb des Teams transparent zu machen. Diese müssen jederzeit von außen zugänglich sein.
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Einzelförderung im Rahmen einer privaten Nachhilfe sind zwischen Lehrkräften und SchülerInnen der gleichen Einrichtung untersagt.
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Der Aufenthalt in abgelegenen Räumen (z.B. Keller, Garage) mit einzelnen SchülerInnen ist zu vermeiden.
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Herausgehobene, intensive freundschaftliche Beziehungen zwischen Bezugspersonen und Minderjährigen sind zu unterlassen (wie z.B. Verabredungen mit einzelnen Kindern in einem Café).
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Methoden, Übungen und Aktionen werden so gestaltet, dass den Minderjährigen keine Angst gemacht wird und keine Grenzen überschritten werden.
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Individuelle Grenzempfindungen sind ernst zu nehmen und zu achten und nicht abfällig zu kommentieren.
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Es darf keine Geheimnisse mit Minderjährigen geben.
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Grenzverletzungen müssen thematisiert werden und dürfen nicht übergangen werden.
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Treffen von Kindern und Jugendlichen in den Privatwohnungen von haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen finden nur statt, wenn die entsprechenden Kinder und Jugendliche der MitarbeiterInnen befreundet sind und sich gegenseitig einladen.
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Den Beteiligten ist bewusst, dass Beziehungen zwischen MitarbeiterInnen und Eltern ebenfalls einem Machtgefälle ausgesetzt sind. Es ist deshalb darauf zu achten, dieses Beziehungsverhältnis auf professioneller Ebene zu erhalten.
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2. Beachtung der Intimsphäre
Der Schutz der Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. Besonders bei Veranstaltungen mit Übernachtungen braucht es klare Verhaltensregeln, um die individuelle Intimsphäre sowohl der Kinder und Jugendlichen als auch der betreuenden haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen zu achten und zu schützen.
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Folgende Regeln gelten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen:
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Gemeinsame Körperpflege mit Schutzpersonen, insbesondere gemeinsames Duschen, ist nicht erlaubt.
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Kein Umkleiden mit den Kindern und Jugendlichen.
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Die Zimmer der Minderjährigen sind als deren Privat- bzw. Intimsphäre zu akzeptieren.
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Setzt sich bei Veranstaltungen mit Übernachtungen die Gruppe aus beiderlei Geschlecht zusammen, sollte sich dies auch in der Gruppe der Begleitpersonen widerspiegeln.
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In Schlaf-, Umkleide, Sanitär- oder vergleichbaren Räumen ist der alleinige Aufenthalt einer Bezugsperson mit einer minderjährigen Person zu unterlassen.
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3. Zulässigkeit von Geschenken
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Geschenke und Bevorzugungen können keine ernst gemeinte und pädagogisch sinnvolle Zuwendung ersetzen. Sie gehören nicht zu den pädagogischen Maßnahmen, die dazu dienen, Kinder und Jugendliche zu freien Menschen zu erziehen und können deren emotionale Abhängigkeit fördern.
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Folgende Regeln gelten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen:
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Der Umgang mit Geschenken und Bevorzugungen ist reflektiert und transparent zu gestalten.
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Finanzielle Zuwendungen, Belohnungen und Geschenke an einzelne Minderjährige sind nicht erlaubt.
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4. Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
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Um Medienkompetenz zu fördern, ist ein reflektierter Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien unablässig. Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien muss im Sinne eines achtsamen Umgangs miteinander sorgsam getroffen werden. Sie hat pädagogisch sinnvoll und altersadäquat zu erfolgen.
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Folgende Regeln gelten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen:
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Filme, Computerspiele oder Druckmaterial mit pornographischen Inhalten sind verboten. Die FSK ist einzuhalten.
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Die Nutzung von sozialen Netzwerken darf nur gruppen - oder fachbezogen erfolgen. Alle Beteiligten müssen ausnahmslos teilhaben können.
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Bezugspersonen und sonstige Verantwortliche sind verpflichtet, bei der Nutzung jedweder Medien wie Handy, Kamera, Internetforen durch Minderjährige auf eine gewaltfreie Nutzung zu achten. Sie sind verpflichtet, gegen jede Form von Diskriminierung, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten und Mobbing Stellung zu beziehen.
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Freundschaftsanfragen in sozialen Netzwerken an/ von SchülerInnen sind zu unterlassen bzw. nicht anzunehmen.
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5. Pädagogisch notwendige Interventionen
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In der Arbeit mit Kindern kann es zu Konflikten kommen, die pädagogisch notwendige Interventionen erfordern. Die Wirkung dieser ist nur schwer abzuschätzen und daher gut zu durchdenken. Falls diese unabdingbar sind, ist darauf zu achten, dass sie im direkten Bezug zum „Anlass“ stehen, angemessen, konsequent und für die Betroffenen nachvollziehbar sind.
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Folgende Regeln gelten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen:
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Jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentzug ist verboten. Das geltende Recht ist zu beachten.
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6. Vorgehensweise bei Verletzung des Verhaltenskodexes
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Der Verhaltenskodex wird von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft (siehe oben) eingehalten. Die Mitarbeitenden achten auf ihr eigenes Verhalten und das ihrer KollegInnen.
Trotz der Bemühungen kann es vorkommen, dass die Regelungen des Verhaltenskodexes nicht eingehalten werden.
Folgende Regeln gelten bei Verletzung des Verhaltenskodexes:
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Wenn aus guten Gründen von der Regel abgewichen wird, muss dies immer transparent gemacht werden. Das bedeutet, dass Leitung und Eltern, sowie die Präventionsbeauftragte zum Thema Gewalt davon zeitnah Kenntnis erhalten.
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Es herrscht eine wertschätzende, respektvolle Feedbackkultur. Ziel ist die Gelegenheit zur Reflexion und Entwicklung.
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Formen persönlicher Grenzverletzung werden problematisiert und bearbeitet.
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Falls Kinder und Jugendliche Schutz suchen oder Verletzungen beobachten, wenden sie sich an ihre Lehrkräfte, die Verbindungslehrkräfte, die Präventionsbeauftragte oder eine erwachsene Person ihres Vertrauens.
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Für den Fall der Grenzverletzung gilt der Kriseninterventionsplan, der gesondert im Rahmen des Schutzkonzeptes behandelt wird. Daraus geht hervor, dass die Verantwortlichen der Leitungsebene informiert werden. Grenzverletzungen unter Missbrauch des Machtgefüges sind immer „Chefsache“, d.h. werden von der Leitungsebene bearbeitet! Es finden in solchen Fällen, anders als sonst, keine Mediationsgespräche zwischen betroffenem*r SchülerIn und Lehrkraft statt.
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Im Konfliktfall ziehen wir bei Bedarf (professionelle) fachliche Unterstützung hinzu.
Wir verpflichten uns, konkrete Schritte weiter zu entwickeln und klare Positionen kontinuierlich weiter auszuarbeiten, damit in unserer pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen keine Grenzverletzungen, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte Gewalt möglich werden.

